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Für Fachkräfte im Ausland

    Registrieren sie sich auf FIVISO, wenn Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland sind. Sie haben die Möglichkeit Ihre berufliche Qualifikation auf Anerkennungschancen in Deutschland prüfen zu lassen. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist der wichtigste Schritt, um ein Arbeitsvisum in Deutschland zu erhalten. Wir leiten das Visumverfahren für Sie und Ihren Arbeitgeber ein und verschonen Sie weitestgehend vom bürokratischen Verfahren. Nach der Einreise begleiten wir Sie und Ihren Arbeitgeber im Onbaording- und Integrationsprozess bis Sie die Probezeit überstanden haben.
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Vorbereitungskurs telc Deutsch A1

12 Unterrichtsstunden pro Woche

Dauer 8 Wochen Gesamt Umfang 96 Stunden

Dienstag - Mittwoch - Donnerstag - Freitag 18.00-19.30 Uhr deutsche Zeit

Maximale Teilnehmerzahl 15

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Welche Vorteile haben Sie mit IQiF?

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Expertise

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand mit Behörden und Ämtern ab.

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Transparenz

Sie haben zu jeder Zeit den Überblick über das Verfahren (u.a. Kosten, Aufwand, Zeit)

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Onboarding Begleitung

Wir unterstützen Sie dabei Ihre neue Fachkraft längerfristig in Ihr Unternehmen zu integrieren.

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Service für Unternehmen

Sie überlassen uns die Bürokratie und verkürzen die Verfahrensdauer.

Service für Unternehmen

Das Visumverfahren „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wird eine schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht. Zur Zielgruppe des FEG gehören Personen, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken nach Deutschland einreisen möchten.An diesem Verfahren sind mehrere Behörden beteiligt; die Ausländerbehörde, die zuständige Anerkennungsstelle, die Agentur für Arbeit und die Botschaft im Heimatland Ihres Bewerbers.

Ersteinschätzung vor der Antragsstellung

Die Anerkennung der Qualifikation Ihres Bewerbers ist maßgeblich für das Visaverfahren. IQiF macht daher eine Ersteinschätzung der Qualifikation Ihres Bewerbers, um Risiken einer Ablehnung zu minimieren. Auf der IQiF Startseite beantworten wir außerdem unter FAQ häufig gestellte Fragen zum Thema „beschleunigtes Verfahren“

Wie gelingt eine längerfristige Mitarbeiterbindung?

Internationale Fachkräfte benötigen oft besondere Unterstützung, da sie sich nicht nur in Ihrem Unternehmen (Onboarding), sondern auch in Deutschland zurechtfinden und einleben müssen. Wir empfehlen nach der Einreise die Begleitung durch IQiF, damit sich Ihre neue Fachkraft gut einlebt und zum Unternehmenserfolg längerfristig beiträgt.

Unterstützung beim Onboarding

Ziel des Onboarding Prozesses ist die Unternehmenskultur, die Arbeitsweise und Ihre Erwartung an die neue Fachkraft näher zu bringen. Dazu stellen wir Ihnen eine Onboarding Checkliste zur Verfügung. Wir begleiten Sie und Ihre Fachkraft außerdem auch durch persönlichen Kontakt und beantworten offene Fragen.

Unterstützung bei der Integration

Ihre Fachkraft erhält von uns nach der Einreise eine Mappe mit allen wichtigen örtlichen Adressen von Behörden, Einrichtungen und Freizeitangeboten. Außerdem beantworten wir Fragen zur Weiterqualifizierung, Sprachkursen und zur Wohnungssuche.

Für Fachkräfte

Was ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“?

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wird eine schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht. Dabei erfolgt der Rekrutierungsprozess nach dem „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG. Das Verfahren bietet verschiedene Einreisemöglichkeiten für Fachkräfte aus dem Ausland bzw. Drittstaaten an. Zur Zielgruppe des FEG gehören Personen, die zu Arbeits-, Ausbildungs-und Anerkennungszwecken nach Deutschlandeinreisen möchten.

Wie unterstützt IQiF Sie im „beschleunigten Fachkräfteverfahren“?

Vor der verbindlichen Antragstellung des Arbeitsvisums nach § 81a AufenthG erfolgt eine Ersteinschätzung Ihrer beruflichen Qualifikation. Wir prüfen inwieweit Ihre Qualifikationen auf das deutsche System übertragbar sind.Wir leiten anschließend das bürokratische Verfahren ein. Von der Antragsstellung bis zu Ihrer Einreise kümmern wir uns um das Verfahren. Sie werden außerdem beim Onboarding im Unternehmen (Betrieb, Firma) und beim Ankommen in Deutschland begleitet. Dabei stehen wir an Ihrer Seite bis Sie die im Arbeitsvertrag angegebene Probezeit überstanden haben.

Wenn Sie mit Hilfe von IQiF ein Arbeitsvisum erhalten haben, unterstützen wir Sie aktiv bei der erfolgreichen Integration und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich schnell und gut einleben können.

Unterstützung beim Onboarding

IQiF hilft Ihnen dabei die Unternehmenskultur, die Arbeitsweise und die Erwartungen Ihres neuen Arbeitgebers zu verstehen und umzusetzen.

ÜBER UNS

Nach fast zehnjähriger Berufserfahrung in der Arbeitsverwaltung haben wir viele Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Menschen mit ausländischen Abschlüssen beraten und in den Arbeitsmarkt integriert. Verwaltungsabläufe und -prozesse sind uns dabei nicht fremd.

Chancen nutzen

Wachsender Personalmangel hat weitreichende Folgen für Unternehmen und die Lebensqualität der Bürger. Um den Fachkräftemangel etwas entgegenzubringen, unterstützen wir Arbeitgeber, die sich für qualifiziertes Personal aus Drittstaaten entschieden haben. Denn wir sind uns bewusst vor welchen Herausforderungen Unternehmen stehen, die offene Vakanzen mit einem Bewerber aus dem Ausland besetzen möchten. IQiF versteht sich als Bindeglied zwischen Arbeitgebern und Fachkräften aus Drittstaaten. Mit interkultureller Kompetenz und sprachsensibler Beratung begleitet IQiF Arbeitgeber und seine Bewerber im Bürokratie-Dschungel als auch bei der Integration.

Für uns stehen die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Fachkraft aus dem Ausland gleichermaßen im Mittelpunkt. Nur so gelingt ein zufriedenes und nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis.

Faire Migration

IQiF arbeitet nach dem „employer pays“ Prinzip. Bewerber bleiben dabei von den Kosten weitestgehend verschont. Stattdessen kommen Arbeitgeber als Antragssteller des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Kosten auf.

FAQ’S

Häufig gestellt Fragen.

Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Arbeitgeber in Deutschland das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft deutlich verkürzen. Das Verfahren wurde im Rahmen der Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) neu geschaffen.

Als internationale oder ausländische Fachkraft wird eine qualifizierte Arbeitskraft, die eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine abgeschlossene Fortbildung, ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare mehrjährige Qualifizierung im Ausland vorweisen kann, bezeichnet.

Neben einem konkreten Arbeitsplatzangebot und der Vollmacht der ausländischen Fachkraft gibt es Kriterien an die Qualifikation, die bei dem Verfahren zu beachten sind. Daher führt IQiF vor der verbindlichen Antragsstellung bei der Behörde eine kostenlose Voreinschätzung der Anerkennungschancen durch.

Als Drittstaaten werden alle Staaten bezeichnet, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind und nicht in der Liste der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) aufgeführt werden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an folgende Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten: Fachkräfte mit Berufsausbildung Fachkräfte mit akademischer Ausbildung Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen Auszubildende Sonstige qualifizierte Beschäftigte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen oder Forscherinnen und Forscher)

Der Arbeitgeber muss sich als Unternehmen ausweisen können. Das Unternehmen darf nicht insolvent sein. Der Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und der internationalen Fachkraft muss die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Arbeitszeit, Urlaubstage klar einhalten.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dauert das Verfahren durchschnittlich 2 bis 4 Monate, bis die Fachkraft einreisen darf. Es kann jedoch vereinzelt Abweichungen geben, die zum Beispiel behörden-, politisch- oder naturkatastrophenbedingt sind. IQiF übernimmt dafür keine Haftung. Wir sind jedoch um Schnelligkeit bemüht.

Nehmen Sie Kontakt auf

Um uns zu kontaktieren, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es ab.

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