

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wird eine schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht. Dabei erfolgt der Rekrutierungsprozess nach dem „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG. Das Verfahren bietet verschiedene Einreisemöglichkeiten für Fachkräfte aus dem Ausland bzw. Drittstaaten an. Zur Zielgruppe des FEG gehören Personen, die zu Arbeits-, Ausbildungs-und Anerkennungszwecken nach Deutschlandeinreisen möchten.
Wenn Sie Ihre Qualifikation nachweisen können und einen Anstellungsvertrag mit einem Unternehmen (Betrieb, Firma) in Deutschland haben, dann erledigt IQiF für Sie und Ihren Arbeitgeber das Visaverfahren nach §81aAufenthG. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber der Antragssteller ist und IQiF über das „Kontaktformular für Unternehmen“ kontaktiert.
Wenn Sie mit Hilfe von IQiF ein Arbeitsvisum erhalten haben, unterstützen wir Sie aktiv bei der erfolgreichen Integration und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich schnell und gut einleben können.
IQiF hilft Ihnen dabei die Unternehmenskultur, die Arbeitsweise und die Erwartungen Ihres neuen Arbeitgebers zu verstehen und umzusetzen.
Wachsender Personalmangel hat weitreichende Folgen für Unternehmen und die Lebensqualität der Bürger. Um den Fachkräftemangel etwas entgegenzubringen, unterstützen wir Arbeitgeber, die sich für qualifiziertes Personal aus Drittstaaten entschieden haben. Denn wir sind uns bewusst vor welchen Herausforderungen Unternehmen stehen, die offene Vakanzen mit einem Bewerber aus dem Ausland besetzen möchten. IQiF versteht sich als Bindeglied zwischen Arbeitgebern und Fachkräften aus Drittstaaten. Mit interkultureller Kompetenz und sprachsensibler Beratung begleitet IQiF Arbeitgeber und seine Bewerber*innen im Bürokratie-Dschungel als auch bei der Integration.
Für uns stehen die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Fachkraft aus dem Ausland gleichermaßen im Mittelpunkt. Nur so gelingt für IQiF eine nachhaltige Integration im Betrieb.
IQiF arbeitet nach dem „employer pays“ Prinzip. Bewerber*innen bleiben von den Kosten verschont. Stattdessen kommen Arbeitgeber als Antragssteller des beschleunigten Fachkräfteverfahrens weitestgehend für die Kosten auf.
FIVISO ist eine Online-Jobplattform mit klaren Zielen und Zukunftsvisionen. Durch den Einsatz von smarten Technologien, Daten und Know-How schaffen wir neue Perspektiven für qualifizierte Jobsuchende und Unternehmen über Grenzen hinweg. Wir arbeiten an innovativen Produkten und Services, um das „perfect Match“ zwischen ausländischen Fachkräften und Unternehmen zu ermöglichen – und zu fairen und nachhaltigen Einstellungen zu führen. Unsere Services erstrecken sich dabei auch vollumfänglich auf das bürokratische Visumverfahren und das Onboarding im Betrieb. FIVISO ist eine Marke der IQiF - Gesellschaft für Qualifizierung internationaler Fachkräfte GmbH.
Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Arbeitgeber in Deutschland das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft deutlich verkürzen. Das Verfahren wurde im Rahmen der Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) neu geschaffen.
Als internationale oder ausländische Fachkraft wird eine qualifizierte Arbeitskraft, die eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine abgeschlossene Fortbildung, ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare mehrjährige Qualifizierung im Ausland vorweisen kann, bezeichnet.
Neben einem konkreten Arbeitsplatzangebot und der Vollmacht der ausländischen Fachkraft gibt es Kriterien an die Qualifikation, die bei dem Verfahren zu beachten sind. Daher führt IQiF vor der verbindlichen Antragsstellung bei der Behörde eine kostenlose Voreinschätzung der Anerkennungschancen durch.
Als Drittstaaten werden alle Staaten bezeichnet, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind und nicht in der Liste der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) aufgeführt werden.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an folgende Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten: Fachkräfte mit Berufsausbildung Fachkräfte mit akademischer Ausbildung Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen Auszubildende Sonstige qualifizierte Beschäftigte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen oder Forscherinnen und Forscher)
Der Arbeitgeber muss sich als Unternehmen ausweisen können. Das Unternehmen darf nicht insolvent sein. Der Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und der internationalen Fachkraft muss die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Arbeitszeit, Urlaubstage klar einhalten.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dauert das Verfahren durchschnittlich 2 bis 4 Monate, bis die Fachkraft einreisen darf. Es kann jedoch vereinzelt Abweichungen geben, die zum Beispiel behörden-, politisch- oder naturkatastrophenbedingt sind. IQiF übernimmt dafür keine Haftung. Wir sind jedoch um Schnelligkeit bemüht.